(LEISTUNGEN EIGENKAPITALFINANZIERUNG)

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(LEISTUNGEN EIGENKAPITALFINANZIERUNG)

Am Standort Berlin haben Eigenkapitalfinanzierungen eine andere Bedeutung, als anderswo. Die hier über viele Jahre dominierenden Startup- Transaktionen ließen keinen Raum für langatmige Abwägung von Eigen- versus Fremdkapital. Banken machen aus Gründen, die auf der Hand liegen, einen weiten Bogen um Unternehmen ohne positiven Cashflow. Damit waren Finanzierungen lange gleichbedeutend mit Eigenkapital. Bis sich von Business Angels vergebene „wandelbare“ Darlehen („Convertibles“) etablierten, das das heikle Thema Unternehmensbewertung auf die nächste, dann tatsächlich Eigenkapital-Finanzierungsrunde verschoben. Und erst jüngst manifestiert sich ein gewisser Trend zu Venture-Darlehen (entsprechend: „Venture Debt“), die entweder von den bekannten Venture-Capital Playern, oder neuen, spezialisierten Akteuren im Markt bereit gestellt werden, aber an straffe Voraussetzungen geknüpft sein können.

Nun scheinen Finanzierung und Startups zwei Begriffe zu sein, die so eng miteinander verwoben sind, dass man sich Finanzierung und Mittelstand gar nicht in einem Satz vorstellen kann. Dabei gäbe es keinen sinnvolleren Satz. Viele Eigenkapitalinvestoren wären froh, in Mittelständler investieren zu dürfen, die sie aber oft vergeblich anklopfen lassen. Wobei auch diese Medaille mehrere Seiten hat.

Einerseits ist es eine Übertreibung zu sagen, dass „Eigenkapitalinvestoren froh wären, in Mittelständler investieren zu dürfen“. Denn diesem Investitionswunsch geht stets eine zumindest oberflächliche Analyse voran, die zumindest Umsatz- und Gewinnentwicklung sowie Marktaussichten unter die Lupe nimmt.

Im Ergebnis bleiben immer noch viele Unternehmen als mögliche Investitionskandidaten übrig, ehrlicherweise fallen aber auch viele durch den Rost. Der klassische Private Equity (also „Privatkapital“) mitbringende Investor hat einen Anforderungs-Katalog vor Augen und investiert nur ab einer definierten Mindest-Summe, was voraussetzt, dass auch das Unternehmen, in das diese Investition eingebracht wird, gewisse Umsätze und, mit Ausnahmen, auch Gewinne erwirtschaftet. Ein Grund dafür ist, dass Private Equity Investoren oftmals selbst Kapital aufnehmen und dabei ihren eigenen Kapitalgebern zusagen, nur in Unternehmen zu investieren, die bestimmten Kriterien entsprechen.

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Umgekehrt sind mittelständische Unternehmer ebenso in ein Beziehungsgeflecht eingebunden, das beispielsweise Bankenfinanzierungen beinhaltet und oft aus Sachgründen nicht so unabhängig, wie sie gerne wären. Dem Mittelständler ist sehr wohl bewusst, dass die Mitspracherechte, die ein Eigenkapitalinvestor typischerweise abverlangt, seine Freiheiten in puncto Unternehmensentwicklung und Strategie zusätzlich einschränken. Positiv formuliert gewinnt der Mittelständler allerdings einen Sparring-Partner.

Damit sind beide Parteien in ihrer Entscheidung nicht ganz frei und laufen natürlich Gefahr, sich mit dem falschen Partner einzulassen. Auf der anderen Seite besteht die Chance, dass sich das betreffende Unternehmen nach einer Investition weit über den Erwartungen entwickelt und/oder für den betreffenden Unternehmer auf lange Sicht eine Nachfolgesituation gelöst wird. Beispielsweise dann, wenn der Private Equity Investor über eine Kapitalerhöhung eine Minderheit am Stamm- und Grundkapital des Unternehmens erwirbt und diese dann später zu einer Mehrheit ausbaut (wobei den Stammgesellschaftern, Anteile abgekauft werden).

Damit sollte gesagt werden, dass auch Mittelständler sehr sinnvoll Eigenkapital einwerben können.

Nun gibt es anderswo so viel Information zu den genaueren Kriterien, die für Startup-Investoren relevant sind, dass es kaum von Mehrwert wäre, diese hier im Detail um Nuancen angepasst wiederzugeben.

Ein wichtiger Unterschied soll jedoch hervorgehoben werden. Wenn man wirklich stark vereinfachen möchte, sind die beiden maßgeblichen Kriterien für die Investition in ein Startup:

  • die Wahrscheinlichkeit, eines Unternehmensverkaufs zu einem Wert, der die Bewertung zum Zeitpunkt des Eintritts des Investors um ein Vielfaches übersteigt, sowie
  • ein Team, dem man den Ausbau des Unternehmens bis zu diesem Exit zutraut

Und wie verhält es sich, nach dieser vereinfachten Sicht, bei einem Mittelständler, was sind hier die Kriterien- neben der oben genannten Überschreitung einer gewissen Umsatz- und Gewinnschwelle?

In einem Satz: Nachhaltigkeit des Unternehmenserfolges. Das ist eine Grundvoraussetzung, die der Spekulation auf einen großen Exit bei einem Startup doch sehr entgegensteht.

Sie sind Gesellschafter eines Startups oder mittelständischen Unternehmens und möchten die mögliche Eigenkapitalfinanzierung Ihres Unternehmens vertraulich diskutieren:

Private Equity Investoren, die eine „Buy and Hold“ Strategie verfolgen, reicht dieses Kriterium. Der Verkauf des Anteils muss nicht kurzfristig auf der Agenda stehen, und vielleicht auch nicht der Erwerb der Mehrheit. Das ist eine jedoch Investorenkategorie, auf die nur sehr stabil operierende Mittelständler Zugriff haben.

Die meisten Private Equity Investoren verfolgen, ähnlich zu ihren Kollegen im Venture Capital Bereich, ebenso eine Exit-Strategie, die so aussehen kann, dass verschiedene Unternehmen in einer „Plattform“ zusammengefasst werden und dort zusammen verschiedene Wertschöpfungsstufen eines Prozesses (Beispiel: Produktion und Marktzugang/ Vertrieb) abbilden. Was diese „Plattform“ wertvoller macht, als die Summe ihrer Teile. Auch das ist ein Ansatz, die es so im Startup/ Venture Capital Bereich (noch) nicht gibt.

Was die Leistungen der in rebus corporate finance bei einer Eigenkapitalfinanzierung betrifft, so lassen sich diese wie folgt gliedern:

Projekt Start und Analyse

In einem ersten Schritt wird der Berater alle Unterlagen zusammentragen, die zum Verständnis des Unternehmens beitragen. Dies umfasst bereits erwähnte Jahresabschlüsse und BWAs ebenso wie ggf. das Berichtswesen externer Dienstleister (Beispiel: Online Marketing Agenturen), Zusatzinformationen des Kunden zu seiner Wertschöpfungskette von Supply Chain bis Vertrieb und. ergänzend, eigenhändig recherchierte Informationen zu Markt und Wettbewerb.

Dokumentation

Alle obigen Informationen werden in mehreren Dokumenten zusammengetragen. Dazu kann eine eigene Finanzplanung gehören, jedenfalls aber eine Investoren-Präsentation, ja nach Ausgestaltung auch „Investment Memorandum“ genannt, die wiederum für verschiedene Zielgruppen und Zwecke angepasst werden kann.

Investorenrecherche und -ansprache

Die Investorenansprache beruht zum Einen auf dem Austausch mit dem Unternehmen zum Marktumfeld und ggf. sinnvollen Kandidaten. Sodann sind Unternehmen ihrerseits oft schon proaktiv angesprochen worden. Und darüber hinaus der Recherche des Beraters zu Transaktionen in diesem Marktumfeld. Nicht unwichtig natürlich auch das Netzwerk des Beraters, der entweder in diesem Marktumfeld bereits Kontakte hat, oder zu relevanten Finanzinvestoren, oder beides. Wie diese Käufer im Detail angesprochen werden, unterscheidet sich von Berater zu Berater. Zweck der ersten Gespräche zwischen Berater und Käufer ist selbstverständlich, Interesse zu wecken und vielleicht auch schon, Eck-Parameter einer etwaigen Investition abzutasten. Der Erfolg dieses Prozessteils baut unter anderem auf zielgerichteter Analyse und Dokumentation auf. Ohne transparente Darstellung des Unternehmens und der Potenziale könnte das Feedback verhalten sein.

Präsentationen und Verhandlungen

Wie sich die nächsten Schritte vollziehen, ist vom Team des beratenen Unternehmens ebenso abhängig, wie von der Gesprächsführung des Käufers. Ein intensiver, direkter Austausch unter Einbeziehung der wichtigsten Entscheidungsträger ist dann sinnvoll, wenn erwähnte Eck-Parameter schon klar sind, oder auch, um eine komplexere Sachfrage zu erörtern. Regelmäßig wird es sinnvoll sein, nicht von vornherein alle Details zu diskutieren, sondern zunächst „Dealbreaker“ und „Red Flags“ aus dem Weg zu räumen. Allerdings kann die persönliche Chemie zwischen den nach einer Transaktion gemeinsam Handelnden nicht wichtig genug eingeschätzt werden. Diese wiederum wird sich nur im Austausch prüfen lassen.  Sodass man in dieser Projektphase eine Abwägung treffen muss zwischen freundlichen Gesprächen, die ja ebenso Ressourcen erfordern, und dem Vorankommen in Sachfragen.

Obige Präsentationen und erste Verhandlungen sollen letztlich darauf hinauslaufen, eine (beidseitige) Vorvereinbarung (LOI) abzuschließen. Im Venture Capital Umfeld ist es wahrscheinlich, dass der Investor dieses Dokument buchstäblich aus der Schublade zieht.

Dabei ist zum LOI zu bemerken, dass dieses nicht bindend ist. Schauen Sie ihrem Verhandlungspartner also bitte in die Augen und beurteilen Sie, welche Verbindlichkeit Sie einem LOI beimessen. Ob und bis zu welchem Grad sich der LOI Partner an die Vorvereinbarung hält, ist mitentscheidend für den Erfolg des gesamten Transaktionsvorhabens, nicht nur mit diesem einem Partner.

Denn regelmäßig wird in im nächsten Schritt, für die Durchführung der sorgfältigen Prüfung des Unternehmens Exklusivität erwartet, die verschieden konfiguriert sein kann. In keinem Fall darf der Austausch mit anderen potenziellen Investoren so fortgeführt werden, wie zuvor.

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Am Standort Berlin haben Eigenkapitalfinanzierungen eine andere Bedeutung, als anderswo. Die hier über viele Jahre dominierenden Startup- Transaktionen ließen keinen Raum für langatmige Abwägung von Eigen- versus Fremdkapital. Banken machen aus Gründen, die auf der Hand liegen, einen weiten Bogen um Unternehmen ohne positiven Cashflow. Damit waren Finanzierungen lange gleichbedeutend mit Eigenkapital. Erst jüngst manifestiert sich ein gewisser Trend zu Darlehensfinanzierungen („Venture Debt“), die dann aber entweder von den bekannten Venture-Capital Playern, oder neuen, spezialisierten Akteuren im Markt bereit gestellt werden.

Nun scheinen Finanzierung und Startups zwei Begriffe zu sein, die so eng miteinander verwoben sind, dass man sich Finanzierung und Mittelstand gar nicht in einem Satz vorstellen kann. Dabei gäbe es keinen sinnvolleren Satz. Viele Eigenkapitalinvestoren wären froh, in Mittelständler investieren zu dürfen, die sie aber oft vergeblich anklopfen lassen. Wobei auch diese Medaille mehrere Seiten hat.

Einerseits ist es eine Übertreibung zu sagen, dass Eigenkapitalinvestoren froh wären, in Mittelständler investieren zu dürfen. Denn diesem Investitionswunsch geht stehts eine zumindest oberflächliche Analyse voran, die zumindest Umsatz- und Gewinnentwicklung sowie Marktaussichten unter die Lupe nimmt.

Im Ergebnis bleiben immer noch viele Unternehmen als mögliche Investitionskandidaten übrig, ehrlicherweise fallen aber auch viele unter den Rost. Der klassische Private Equity (also „Privatkapital“) mitbringende Investor hat bestimmte Anforderungen und investiert nur ab einer bestimmten Summe, was voraussetzt, dass auch das Unternehmen, in das diese Investition eingebracht wird, gewisse Umsätze und, mit Ausnahmen, auch Gewinne erwirtschaftet. Das wiederum aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist, dass Private Equity Investoren oftmals selbst Kapital aufnehmen und dabei ihren eigenen Kapitalgebern zusagen, nur in Unternehmen mit bestimmten Parametern zu investieren.

Due Diligence

Im Rahmen der Due Diligence (DD) wird jeder Stein aufgehoben. Dabei beauftragen professionelle Käufer immer eigene Unternehmensberatungen, die auf bestimmte Teil-Aspekte, wie etwa Prüfung des Marktes und des Geschäftsmodells im Rahmen der „Commercial Due Diligence“ oder Durchsicht der Jahresabschlüsse und verwandter Unterlagen im Rahmen der „Financial Due Diligence“ spezialisiert sind. Gleichzeitig fällt eine Due Diligence selten gleich umfänglich aus, was u.a. mit der hauseigenen Kompetenz des Investors zusammenhängt. Tritt ein Private Equity Investor als Käufer auf, dem bereits Portfolio Unternehmen in diesem Segment gehören, wird er davon ausgehen, dass seine Kompetenz die der einen oder anderen Unternehmensberatung übertrifft, die Prüfung dieses Teilbereichs also selbst übernehmen wollen.

Es ist davon auszugehen (und zu bestätigen…), dass der Käufer die entsprechenden Kosten trägt. Daraus wiederum ergibt sich sein Bedürfnis nach der zuvor erwähnten, temporären Exklusivität. Ändert der Verkäufer seine Meinung und möchte mit einer anderen Partei abschließen, hätte der Käufer diese Anlaufkosten buchstäblich „versenkt“, wie man hier nicht unzutreffend sagt. Was gerne vermieden werden soll.

Eine darüberhinausgehende Darstellung des DD-Prozesses ist hier nicht erforderlich, wenn man sich veranschaulicht, dass einerseits Fragen in Blöcken beantwortet werden, was nach der Bereitstellung der abgefragten Unterlagen seine Zeit erfordert. Und andererseits vor Augen hat, dass dieser Prozess für Käufer und Verkäufer auch zeitliche Freiräume belässt, um über einen Kaufvertrag zu beraten. Was parallel gerne getan wird, um den Gesamtprozess innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuwickeln

Signing und Closing

Das „Signing“ meint die Unterzeichnung des Vertrag mit dem die Parteien sich zu einem Rechtsgeschäft verpflichten, mit dem „Closing“ ist die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten gemeint. Für den Käufer ist hier insbesondere die Überweisung der zu investierenden Mittel, oder der ersten Tranche, sofern Tranchenzahlung vereinbart wurde, interessant.

Es gibt viele M&A Vergütungsmodelle, sehr oft wird der M&A Berater (das ist eine Branche, die es Frauen wirklich schwer macht) aber  vereinbaren, dass der Löwenanteil des Beratungshonorars mit Closing, also dem Mittelzugang vereinbart wird. Entsprechend das Interesse, dass alles glatt läuft, idealerweise wie beim Curling. Das wiederum ist selten der Fall. In jeder Prozessphase sind Details entscheidend und zu managen.

Sie suchen nach einem M&A Berater, der den Transaktionsprozess von Anbeginn bis zum Closing begleitet?